Das Züchten dieser wundervollen Rasse bedeutet mir sehr viel und erfolgt mit absoluter Hingabe, Liebe, Sorgfalt und größtmöglicher Verantwortung.
In der Zucht liegt mein Fokus auf der Gesundheit sowie das Wesen der Zuchthündin und des Deckrüden. Die Optik ist ebenfalls ein bedeutsames Entscheidungskriterium, sie steht für mich jedoch nicht an übergeordneter Stelle.
Meine Zuchtstätte wurde nach § 11 Abs. 1 Nr. 8a des Tierschutzgesetzes vom Veterinäramt geprüft und genehmigt.
Ich züchte unter den Richtlinien des ARCD e. V.. Demgemäß ist ein Hund erst nach einem erfolgreichen Abschluss einer Zuchttauglichkeitsprüfung für den Einsatz zur Zucht zugelassen. Dafür muss ein Golden Retriever mindestens 18 Monate alt sein. Zudem müssen unterschiedliche Gesundheitsuntersuchungen stattgefunden haben und den Vorgaben entsprechend ausgewertet sein.
Meine Zuchthündinnen verfügen über eine Zuchttauglichkeitsbescheinigung. Es wurden rassetypische Genuntersuchungen durchgeführt. Sie sind auf Hüftgelenkdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED) untersucht und vom Dysplasie Zentrum Gießen (GRSK) begutachtet und ausgewertet. Darüber hinaus wurde die Hüftqualität durch Dr. R. Beuing (TG-Verlag) in Gießen ermittelt.