Das Züchten dieser wundervollen Rasse bedeutet uns sehr viel und erfolgt mit absoluter Hingabe, Liebe, Sorgfalt und größtmöglicher Verantwortung.
In der Zucht liegt unser Fokus auf der Gesundheit sowie das Wesen der Zuchthündin und des Deckrüden. Die Optik ist ebenfalls ein bedeutsames Entscheidungskriterium, sie steht für uns jedoch nicht an übergeordneter Stelle.
Unsere Zuchtstätte wurde nach § 11 Abs. 1 Nr. 8a des Tierschutzgesetzes vom Veterinäramt geprüft und genehmigt.
Wir züchten unter den strengen Richtlinien des Retriever Club Deutschland e. V. (RCD e.V.).
Demgemäß ist ein Hund erst nach einem erfolgreichen Abschluss einer Zuchttauglichkeitsprüfung für den Einsatz zur Zucht zugelassen. Dafür muss ein Golden Retriever mindestens 20 Monate alt sein. Zudem müssen zahlreiche unterschiedliche Gesundheitsuntersuchungen stattgefunden haben und den Vorgaben entsprechend ausgewertet sein.
Unsere Zuchthündinnen verfügen über diese Zuchttauglichkeitsbescheinigung. Es wurden rassetypische Genuntersuchungen durchgeführt und ein DNA-Profi erstellt. Sie sind auf Hüftgelenkdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED) untersucht und vom Dysplasie Zentrum Gießen (GRSK) begutachtet und ausgewertet. Darüber hinaus wurde die Hüftqualität durch Dr. R. Beuing (TG-Verlag) in Gießen ermittelt.
